BMUKN startet Anhörung zum Referentenentwurf zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

09.09.2026
Bundestagskuppel mit deutscher Flagge
Der Referentenentwurf zur Abfallverzeichnis-Verordnung setzt EU-Vorgaben um und stuft künftig fast alle Altbatterien als gefährlichen Abfall ein.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klima und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat heute den Referentenentwurf der zweiten Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung veröffentlicht und die Anhörung der Länder sowie der betroffenen Verbände und Fachkreise eingeleitet.

Ziel der Änderungsverordnung ist es, die neue Abfallarten für Abfälle aus der Batterieherstellung, Altbatterien und Zwischenfraktionen aus der Behandlung von Altbatterien in die nationale Abfallverzeichnis aufzunehmen. Grundlage ist der seit dem 5. März 2025 geltende Delegierte Beschluss (EU). Der Referentenentwurf dient insbesondere der Anpassung des deutschen Rechts an das europäische Recht. 

Den vollständigen Referentenentwurf sowie weitere Informationen finden sie untenstehend.

09.09.2026 | Meldung Kreislaufwirtschaft
https://www.bundesumweltministerium.de/ME11902

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